Neue Reform zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Knappheit der Pflegebeiträge aus den gesetzlichen Kassen gibt auch der Politik Anlass um Neuerungen in der Reform zu erwirken. Die Nachricht, dass die deutsche Bevölkerung immer älter werde ist kein Neues, aber neu ist, dass nun endlich reagiert wird auf die Finanzlücke im gesetzlichen System. Die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung zu Gründerzeiten 1950 war ein guter Anfang, doch die Ressourcen aus diesem Versicherungskapital reichen nicht mehr aus und heute ist es beinahe notwendig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dies soll sich künftig ändern. Abgesehen von ausreichenden Leistungen aus der gesetzlichen  Pflegeversicherung muss man auch an ganz anderen Punkten ansetzen. Ein großes Problem ist der Fachkräftemangel in Pflegeberufen. Einfach zu unattraktiv ist es für junge Menschen sich diesem Ehrenwerten Beruf zu verschreiben.

Pflegende Angehörige müssen entlastet werden

Pflegebedürftigkeit wird meist familienintern organisiert, ohne Fachpersonal zur Hilfe zu holen. Daraus entsteht meist eine Dreifachbelastung zwischen Kindern, Beruf und Pflegepflicht. Hier muss deutliche Entlastung geschaffen werden. Im Gespräch sind, Kündigungsschutz in der Pflegezeit, in der Rentenberechnung Rücksichtnahme auf Pflegezeiten und eine größere Flexibilität der Arbeitszeiten. Nimmt man die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch soll sich hier die  Fließbandabfertigung grundlegend revolutionieren. Demenzerkrankte müssen gesondert eingestuft und behandelt werden. Die Pflegekosten müssen in Relation stehen zu der aufgewendeten Zeit.

Stationäre Dienste brauchen eine bessere Ausstattung

Wollen oder können die Angehörigen keine Pflegeaufgabe übernehmen, dann bleibt nur der Weg in eine stationäre Unterkunft. Hier mangelt es jedoch an einer angemessenen Ausstattung. Generell ist das Handling mit der immer zunehmenden Zahl an Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können eine gesamt gesellschaftliche Herausforderung. Es muss vermieden werden, dass sich auch im Pflegebereich eine Zweiklassengesellschaft hervor tut. Die Gefahr dorthin zeichnet sich ganz klar ab. Zum einen muss immer weniger Pflegepersonal mit immer mehr Patienten fertig werden. Wohingegen Menschen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln die Betreuung in regelrechten „Pflegeresidenzen“ genießen dürfen.

Das soll sich künftig ändern

Grundlegend muss gewährleistet sein, dass jede Einkommensschicht im Alter die gleichen Pflegerechte hat. So muss realisiert werden, dass jeder seines Einkommens entsprechend in die Pflegeversicherung einzahlt. Die Schlacht um einen Pflegeversicherung Vergleich ist dann nicht mehr notwendig. Die Höhe des Beitrages in die Pflegeversicherung sollte nicht entscheidender Faktor sein, wie hoch die Pflegeintensität ist. Es darf nicht sein, dass die Intensität der Pflege vom Terminkalender entschieden wird. Die individuellen Bedürfnisse des Patienten müssen Anhaltspunkte sein, an Hand dessen die Pflegeleistung bestimmt wird. Als Grundlage zur Ermittlung des Pflegebedarfes dient ein Gutachten der Alltagskompetenz. Auch bedarf es mehr Pflegestufen zu den bisher vier. Gerade Demenzkranke müssen ihrem Krankheitsbild entsprechend behandelt werden. Für eine funktionierende neu aufgelegte Pflegereform wird mehr Pflegepersonal benötigt. Mit angemessenem Lohn und besseren Arbeitsbedingungen möchte man den Pflegeberuf wieder attraktiver machen. Umschulungen sollen finanziell unterstützt werden und erleichtern so den Einstieg. Ziel der neuen Pflegereform ist es, dass mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung wieder der Leistungsanspruch realisiert wird, den man braucht. Derzeit muss man leider sagen, dass ohne eine private Zusatzversicherung, der Pflegefall, Betroffene und Angehörige an die Armutsgrenze treiben kann.

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